Die Gasprüfung ist PFLICHT geworden!!!
Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ist ab dem 19. Juni 2025 wieder verpflichtend.
§60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen) der StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
ACHTUNG:
Wer die Prüfung nicht fristgerecht durchführt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese bewegen sich je nach Fristüberschreitung zwischen 15 und 60 Euro.
Freizeitfahrzeugen nach DVGW G 607
Die Gasprüfung nach DVGW G 607 wird für Freizeitfahrzeuge, die mit einer Flüssiggasanlage betrieben werden, immer wichtiger und ist nun durch den § 60 in der StVZO seit dem 19. Juni 2025 offiziell Pflicht. Das bedeutet, dass Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge, die Flüssiggasanlagen verwenden, alle zwei Jahre einer solchen Prüfung unterzogen werden müssen.
Die Prüfung nach DVGW G 607 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Gasanlagen sicher und funktionsfähig sind und keine Gefahren für die Insassen bestehen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:
1. Wann muss die Gasprüfung stattfinden?
- Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen Gasanlage.
- Regelmäßige Prüfung alle zwei Jahre.
- Änderungen an der Gasanlage erfordern ebenfalls eine Prüfung, beispielsweise bei Austausch oder Reparatur von Gasgeräten oder -leitungen.
2. Betroffene Fahrzeugtypen:
- Alle Fahrzeuge, die für Wohn- oder Aufenthaltszwecke genutzt werden, wie Wohnmobile, Wohnwagen, Mobilheime und auch feste, saisonal genutzte Wohneinheiten.
- Auch Fahrzeuge, die temporär nicht zugelassen sind oder nicht im Straßenverkehr genutzt werden, müssen geprüft werden.
3. Inhalte der Prüfung:
- Druckprüfung der gesamten Gasanlage: Überprüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen.
- Funktionstests der Geräte: Funktionieren Gasherd, Heizung und Co. korrekt?
- Zustand von Bauteilen: Wie sind Gasschläuche, Regler und andere technische Bauteile? Gibt es Korrosion oder Risse?
- Gasflaschen: Diese müssen ebenfalls geprüft werden, sie müssen TÜV-tauglich sein und dürfen nicht abgelaufen sein.
4. Prüfplakette und Prüfbescheinigung:
- Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Prüfplakette angebracht, die auf das nächste Prüfdatum hinweist. Diese Plakette ist zwei Jahre gültig und sollte gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.
- Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Prüfbescheinigung, in dem alle Prüfungen dokumentiert werden. Es sollte im Fahrzeug mitgeführt werden, da es die Gültigkeit der Plakette bestätigt.
Gewerbliche Gasprüfungen nach DGUV Regel 110-010
Die DGUV Regel 110-010 ist eine wichtige Richtlinie, die seit Dezember 2022 in Kraft ist und die bisherige Vorschrift DGUV Vorschrift 79 (BGR D34 oder VBG 21) abgelöst hat. Sie legt fest, wie gewerblich genutzte Flüssiggasanlagen sicher aufgestellt, gewartet und geprüft werden müssen, um Unfälle und Gefahren zu vermeiden.
Was ist die Gasprüfung nach DGUV Regel 110-010?
Es handelt sich um eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Flüssiggasanlagen, die in gewerblichen Bereichen eingesetzt werden, beispielsweise in der Gastronomie, bei Catering-Unternehmen, in der Lebensmittelproduktion oder anderen Betrieben, die mit Druckgasbehältern wie Propan, Butan, Propylen oder deren Gemischen arbeiten. Ziel ist es, die Anlagen auf ihre Sicherheit, Dichtheit und Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.
In welchen Bereichen kommt die Regel zum Einsatz?
Die Regel gilt vor allem in gewerblichen Umgebungen, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke genutzt werden. Das umfasst unter anderem:
- Gastronomiebetriebe (Restaurants, Imbisse, Catering)
- Lebensmittelverarbeitende Betriebe
- Industrieanlagen mit Druckgasbehältern
- Event- und Bühnenbetriebe mit Flüssiggas
Kurz gesagt: überall dort, wo Flüssiggasanlagen gewerblich eingesetzt werden und mit Druckbehältern versorgt werden, z.B. mit Propan oder Butan.
Warum ist die regelmäßige Prüfung so wichtig?
Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Wird eine Anlage längere Zeit nicht genutzt (z.B. mehr als ein Jahr Betriebsunterbrechung) oder repariert, ist eine erneute Prüfung notwendig.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
Der Sachkundige überprüft vor allem:
- Die Dichtheit der Anlage, z.B. auf Haarrisse in Schläuchen oder Verschleiß an Kupfer- und Metallrohren.
- Die Funktionstüchtigkeit der Komponenten wie Druckminderer, Ventile und Flaschenaufstellung.
- Die sichere und stabile Aufstellung der Anlage auf einem festen Untergrund.
- Dass die Anlage nicht in Bereichen steht, in denen sie gefährlich sein könnte, z.B. in engen Höfen, Treppenhäusern oder Durchfahrten.
- Dass stets ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist, damit eventuell austretendes Gas schnell abziehen kann und keine Explosionsgefahr besteht.
Was passiert nach erfolgreicher Prüfung?
Der Prüfer befestigt eine Prüfplakette an der Anlage, die den erfolgreichen Abschluss dokumentiert. Außerdem erhält der Betreiber eine Prüfbescheinigung, die er aufbewahren und bei der nächsten Prüfung vorlegen muss.
Warum ist die Gasprüfung so wichtig?
Obwohl die Kontrolle manchmal lästig erscheinen mag, ist sie essenziell für die Sicherheit aller Beteiligten. Mängel, die nicht rechtzeitig erkannt werden, können zu schweren Unfällen führen. Zudem ist das Nichtdurchführen der Prüfung eine Ordnungswidrigkeit, die teuer werden kann.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Die Prüfung erfolgt alle zwei Jahre durch eine befähigte Person (Sachkundiger).
- Es wird die Dichtheit, Funktion und sichere Aufstellung der Anlage geprüft.
- Es werden Prüfprotokolle erstellt und eine Prüfplakette angebracht.
- Bei Mängeln besteht Handlungsbedarf, um die Sicherheit zu gewährleisten.