Die Gasprüfung ist PFLICHT geworden!!!


Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ist ab dem 19. Juni 2025 wieder verpflichtend. 

§60 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen) der StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

 

ACHTUNG: 

Wer die Prüfung nicht fristgerecht durchführt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese bewegen sich je nach Fristüberschreitung zwischen 15 und 60 Euro.


Freizeitfahrzeugen nach DVGW G 607


Gewerbliche Gasprüfungen nach DGUV Regel 110-010